Notarkosten 2023: Notargebühren auf einen Blick

Hinweis zu NotarkostenNotarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. Dieses Gesetz trägt sozialen Aspekten Rechnung: Notargebühren sollen für jedermann tragbar sein, gleichzeitig müssen notarielle Amtstätigkeiten wirtschaftlich durchführbar sein. Die Bundesnotarordnung verpflichtet in ihrem § 17 Absatz 1 Satz 1 die Notare dazu, für ihre Tätigkeit die festgelegten Notargebühren zu erheben. Abweichungen sind weder nach oben noch nach unten zulässig.


Konsequenzen für die Notarkosten aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz

NotarkostenDas seit 2013 geltende Gebührensystem nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ist sorgfältig austariert. Als Konsequenz führen Notare bisweilen Amtstätigkeiten ohne kostendeckende Notargebühr durch. Das lässt sich praktisch nicht immer vermeiden, soll aber gewährleisten, dass jede Person eine notarielle Beratung und die Vertragsgestaltung durch einen Notar in Anspruch nehmen.

Dabei werden nicht das Vermögen oder Einkommen des Auftraggebers und nicht immer der Wert des Geschäfts berücksichtigt. Für Bürgerinnen und Bürger bringt das Notarkostenrecht den Vorteil mit sich, dass eine Beratung und Entwurfstätigkeit nicht gesondert in die Notargebühren einfließen. Dieser Aufwand ist in den Beurkundungsgebühren enthalten.

Die Schwierigkeit: Der Zeitaufwand oder die Zahl von Besprechungsterminen können nicht gesondert über die Notarkosten abgerechnet werden.

Berechnungsweise der Notargebühren

Berechnung von NotarkostenIn der Regel – nicht immer (siehe oben) – richtet sich die Höhe der Notargebühren nach dem Wert und der Bedeutung des Geschäfts. Für dieses legt das bundesweit einheitliche Notarkostengesetz einen Gebührensatz fest. Dieser Gebührensatz ist maßgebend für den konkreten Fall. Die Gebührenstaffelung bestimmt der Geschäftswert. Eine Beurkundungsgebühr enthält die notarielle Beratung, die Anfertigung eines Entwurfs und die Beurkundung selbst.

Es gibt dennoch Bereiche, in denen ein starrer Gebührensatz zu einem unangemessenen Ergebnis führen könnte. Das betrifft besonders die Entwurfs- und Beratungstätigkeit. Für solche Fälle sorgen Rahmengebühren für eine gewisse, notwendige Flexibilität. Einzelne Notargebühren können Kunden eines Notars mit einem Notarkostenrechner ermitteln. Dabei ist zu beachten, dass für bestimmte Tätigkeiten minimale und maximale Notarkosten gesetzlich festgeschrieben sind.

Überprüfung von Notarkosten

Jeder Notar erläutert gegenüber dem Auftraggeber seine Kostenberechnung, wodurch sich Unklarheiten meistens schnell aufklären lassen. Der Notar muss den gesetzlichen Vorschriften folgen.

Sollte ein Mandant mit den Notargebühren nicht einverstanden und auch im Gespräch nicht zu überzeugen sein, so kann er ein gerichtliches Verfahren anstrengen. Hierbei erfolgt von Amts wegen einer Überprüfung der Notarkosten.

Zuständig ist für diesen Fall das Landgericht, in dessen Bezirk sich der Amtssitz des Notars befindet (§ 127 Absatz 1 GNotKG). Der entsprechende Antrag kann nach § 25 Absatz 1 FamFG schriftlich an das Gericht oder per Niederschrift in der Geschäftsstelle des Gerichts gestellt werden. Für den Antrag schreibt der § 23 Absatz 1 FamFG eine Begründung vor.

Die letzten 5 Artikel: