Notaranderkonto

Notare führen zur Abwicklung von Käufen (vor allem im Immobilienbereich) ein Notaranderkonto als Treuhandkonto. Es handelt sich um ein treuhänderisch verwaltetes Girokonto, auf das der Käufer nach Zahlungsaufforderung durch den Notar den Kaufpreis überweist. Anschließend veranlasst der Notar den Eigentumsübergang und zahlt das Geld an den Verkäufer aus. Der Notar darf dieses Geld nicht für andere Zwecke verwenden, das wäre eine Straftat. Für den Käufer und den Verkäufer entsteht durch ein Notaranderkonto eine hohe Sicherheit.


Kosten des Notaranderkontos

Die Gebühren dieses Anderkontos berechnen sich aus der Kaufpreissumme und dem Hebesatz laut § 149 der notariellen Kostenordnung, was die Kostenberechnung nicht allzu kompliziert macht. Sie werden bei der Auszahlung entrichtet. Laut Gebührentabelle betragen die Hebelsätze:

  • 1,0 % bis zu einer verwalteten Summe von 2.500 Euro
  • 0,5 % bei einer verwalteten Summe von 2.501 bis 10.000 Euro
  • 0,25 % 1,0 % bei einer verwalteten Summe ab 10.001 Euro

Eine Mindestgebühr von einem Euro ist immer zu tragen. Die Gebühren teilen sich auf Einzelsummen nach den genannten Hebesätzen auf. Auf das Geld bis bis 2.500 werden 1,0 % fällig, danach bis 10.000 sind es 0,5 % und auf eine noch höhere Restsumme 0,25 %.

Vorteile des Notaranderkontos

Das Notaranderkonto bringt dem Käufer den Vorteil, dass er sich nach der Zahlung auf den durch den Notar veranlassten Eigentumsübergang verlassen kann. Dem Verkäufer bringt es den Vorteil, dass er sicher die gesamte Kaufsumme erhält, wenn der Eigentumsübergang per Grundbucheintrag stattgefunden hat. Die Sicherheit des Anderkontos entsteht per Gesetz und durch die Art seiner Führung, denn als offenes Treuhandkonto kann es eingesehen werden. Es gibt auch verdeckte Treuhandkonten.

Nachteile des Notaranderkontos

Der Nachteil eines Notaranderkontos sind seine Gebühren, allerdings führen manche Notare verzinste Girokonten. Die Zinsen werden dem Verkäufer, der die Gebühren zahlt, gutgeschrieben (erreichen aber nicht die Höhe der Gebühren). Ein weiterer befürchteter Nachteil könnte eine Veruntreuung durch den Notar sein, die aber streng geahndet wird und nur sehr selten vorkommt. Sollte ein Notar sein Anderkonto plündern, auf dem eine hohe Summe aus mehreren Kaufvorgängen liegt, ergeht gegen ihn ein internationaler Haftbefehl. Die Geschädigten können sich in diesem Fall an den Notarversicherungsfonds der zuständigen Notarkammer richten. Die Haftpflichtversicherung eines Notars übernimmt dieses Risiko hingegen nicht (wegen des Vorsatzes).

Notwendigkeit des Notaranderkontos

Ohne Notaranderkonto würden viele Geschäfte im hohen sechs- und siebenstelligen Bereich nicht zustande kommen, weil Käufer nur zögerlich zahlen würden. Es ist dabei zu beachten, dass der Eintrag im Grundbuch, der erst den eigentlichen Eigentumsübergang bewirkt, nicht von heute auf morgen erledigt wird. Er kann wiederum erst veranlasst werden, wenn der Käufer gezahlt hat. Für den Übergang ist das Geld auf einem Notaranderkonto gut aufgehoben. In dieser Zeit wird der Notar beispielsweise auch die Löschung bestehender Grundpfandrechte vornehmen. Dazu ermächtigen ihn die abzulösenden Gläubiger erst, er ihnen Mitteilung über den Eingang der Kaufsumme auf dem Notaranderkonto erstattet.

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