Notarkosten für Betreuungsverfügung

Hinweis zu NotarkostenEine Betreuungsverfügung kann notariell beglaubigt werden, wodurch gewisse Kosten entstehen. Die Betreuungsvollmacht schafft eine Möglichkeit der selbstbestimmten Vorsorge, sie wird nur bei tatsächlichem Erfordernis wirksam (§ 1896 BGB).


Die Kosten für eine Betreuungsvollmacht

Die Betreuungsverfügung sollte im Bundesnotarregister eingetragen werden. Die Kosten liegen hierfür niedrig. Bei Koppelung der Betreuungsverfügung an eine Patientenverfügung wird Erstere kostenlos beglaubigt.

Kosten:

Online-Registrierung: 13 Euro

Online-Registrierung mit vier Bevollmächtigten: 20,50 Euro bei Lastschrift, 18,50 Euro bei Überweisung

Etwas höhere Kosten entstehen bei der Übermittlung der Betreuungsverfügung per Post oder Fax.

Hintergrund zur Betreuungsverfügung

BetreuungsverfügungDie Betreuungsvollmacht kann zwar nicht die Einschaltung eines Gerichts vermeiden, nimmt aber Einfluss auf dessen Entscheidung. Unter anderem kann die Person festgelegt werden, welche die Betreuung übernimmt, auch sind entsprechende Wünsche der zu betreuenden Person zu präzisieren. Für das entsprechende Formular gibt es kostenlose Muster, die sich die Betroffenen als Vordruck kostenlos herunterladen können.

Ein Gericht oder Betreuer sind an geäußerte Wünsche gebunden. Auch darf das Gericht nur dann eine andere als die gewünschte Person zur Betreuung bestellen, wenn in der Betreuungsvollmacht keine geeignete Person benannt wurde. Den Umfang der Betreuungsbefugnisse bestimmt das Gericht. Ein Betreuer unterliegt gesetzlichen Beschränkungen sowie der gerichtlichen Überwachung. Das ist der wesentliche Unterschied zu einem Vorsorgebevollmächtigten. Wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt, wird darin häufig eine Betreuungsvollmacht als „Notlösung“ aufgenommen. Sie gilt für den Fall, dass die Vertretung durch den Vorsorgebevollmächtigten scheitert.

Das Betreuungsgericht wird bei der Auswahl des Betreuers den Vorschlag für einen Betreuer aus der Betreuungsvollmacht berücksichtigen (§ 1897 Absatz 4 BGB). Damit das geschehen kann, muss bei Eintreten der Betreuungsbedürftigkeit das Gericht Kenntnis von der Betreuungsvollmacht erhalten. Der § 1901c BGB verpflichtet jedermanns, die entsprechende Verfügung beim Betreuungsgericht abzuliefern, sobald das gerichtliche Betreuungsverfahren bekannt wird.

In den Bundesländern Bayern, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann die Betreuungsverfügung schon vorher beim Gericht hinterlegt werden. Auch bei der Registrierung einer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann auf die Betreuungsverfügung verwiesen werden.

Beratung zur Betreuungsvollmacht

Ein Notar wird für die Kosten einer notariell beglaubigten Betreuungsvollmacht die Personen auch beraten. Betreuungsvereine müssen diese Beratung leisten, wenn sie eine Vorsorgevollmacht abfassen. Ebenfalls beraten Altenheimsozialdienste und Krankenhäuser zur Betreuungsverfügung. Neben der Beglaubigung durch den Notar ist auch die örtliche Betreuungsbehörde ermächtigt, eine Betreuungsvollmacht zu beglaubigen. Sie stellt außerdem die nötigen Muster und Vordrucke bereit. Das Muster ist zweckmäßig, um den Umfang der Betreuungsvollmacht angemessen darzustellen, denn diese soll auch finanzielle, kulturelle, wissenschaftliche oder religiöse Wünsche berücksichtigen, wenn das gewünscht wird.

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