Notarkosten beim Grundstückskauf

Bei einem Grundstückskauf trägt der Erwerber die Notarkosten für die notarielle Beurkundung, die zu seinen Erwerbsnebenkosten gehören. In der Regel wird hierfür Eigenkapital vorgehalten. Die Begleichung dieser Grundbuchkosten ist zwingend notwendig, denn nach deutschem Recht ist die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufs vorgeschrieben. Es gibt Staaten mit abweichenden Regelungen. Der Eintrag ins Grundbuch beim Kauf betrifft Grundstücke jeder Art unabhängig von ihrer Bebauung oder Erschließung.


Gebührensätze des Notars beim Grundstückskauf

Die Gebührensätze betragen seit ihrer Neuregelung im August 2013 um 1,5 (maximal 1,6) % brutto. Der Notar nimmt für die entstehenden Gebühren die Beurkundung des Grundstückkaufvertrages vor und sorgt für die Auflassungsvormerkung, die Grundschuldbestellung und die Eintragung der Grundschuld nebst Eigentümer, die anschließende Löschung der Auflassungsvormerkung und die Führung eines Notaranderkontos. In dieser Reihenfolge gestaltet sich auch der Ablauf beim Grundstückskauf, der wiederum durch Sondertätigkeiten des Notars erweitert werden kann, wenn dieser beispielsweise Wegerechte eintragen lässt. Solche Tätigkeiten kann er separat abrechnen. Die entstehenden Kosten teilen sich in Notar- und Grundbuchkosten, die das Liegenschaftsamt erhebt. Die Kostensätze unterscheiden sich zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken. Unternehmen können bei einer anschließenden Vermietung auf dem Grundstück oder dem Führen eines Gewerbebetriebs die Kosten steuerlich geltend machen.

Zum Ablauf des Grundstückskaufs

Käufer werden vor dem Erwerb zunächst die Bodenbeschaffenheit prüfen lassen, auch interessiert die Einbindung des Grundstücks in die umgebende Infrastruktur. Des Weiteren sind Altlasten interessant, Kosten für Erschließungsmaßnahmen, ein gültiger Bebauungsplan, pauschale Kaufpreisforderungen pro m² und die Ermittlung von Nebenkosten. Zum Ablauf gehören auch Fragen wie die Terminierung der Kostenbegleichung von Gemeindeforderungen.

Vor dem Kauf ist stets zu ermitteln, welche Art Baugebiet das Grundstück repräsentiert: Es kann sich um ein reines Wohngebiet handeln, ebenso um ein Gewerbe- oder Industriegebiet. In einigen Regionen gibt es Mischgebiete. Davon leiten sich gestalterische Vorschriften ab, die im Bebauungsplan aufgeführt sind. Ein wichtiger Punkt ist das mögliche Vorkaufsrecht der Gemeinde, das sich aus dem Bebauungsgesetz ergibt. Auch ein mögliches Erbbaurecht ist zu prüfen. Solche Fragen kann der Notar abklären. Anschließend wird mit allen erforderlichen Unterlagen der Entwurf eines Kaufvertrages angefertigt, den der Notar gegebenenfalls überprüft.

Nach folgender Checkliste können Interessenten den Verkäufer befragen:

  • Wer ist der Eigentümer laut Grundbuch, wer ist zu Verkaufsverhandlungen bevollmächtigt?
  • Grundbuch: Welche Dienstbarkeiten gibt es in Abteilung II, welche Grundschulden in Abteilung III?
  • Wie ist das Erdreich beschaffen bezüglich möglicher Verunreinigungen oder Verseuchungen?
  • Ist das Grundstück lastenfrei? Wurde eine frühere Grundschuld gelöscht?
  • Welche Daten existieren zur vorliegenden Infrastruktur?
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