Notarkosten bei Grundstücksübertragung

Die Grundstücksübertragung ist eine Möglichkeit, den Eigentümerwechsel bei einem Grundstück ohne Kauf oder Erbschaft durchzuführen. Sie geschieht oft unter Verwandten und muss nach deutschem Recht notarielle beglaubigt werden, was mit Notarkosten verbunden ist.


Warum wird ein Grundstück übertragen?

Familiäre Bande sind der häufigste Fall, es handelt sich in der Regel bei der Grundstücksübertragung an ein Kind um die vorweggenommene Erbfolge und um eine unentgeltliche Zuwendung, die zwar als Schenkung unter nahen Verwandten in hohem Maße steuerbefreit ist, jedoch den Erwerber nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Grundstücksübertragung kann auch aus anderen Gründen zwischen nicht-verwandten Personen als Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäft vorgenommen werden, wenn der Übernehmer einen bestimmten Geldbetrag (Gleichstellungsgeld) als Abstand zahlt. Dieser Betrag liegt (meistens weit) unter dem Wert des Grundstücks. Im Rahmen von anderen Geschäften kann diese Grundstücksübertragung sinnvoll sein. In jedem Fall ist für die Grundstücksübertragung eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Der Ablauf ähnelt stark dem beim Grundstücksverkauf.

Grundstücksschenkung

Auch die Sonderfälle der Grundstücksschenkung an ein Kind, einen anderen Verwandten oder eine nicht-verwandte Person sowie der Nießbrauch bedürfen der notariellen Beurkundung. Beim Nießbrauch hat der Begünstigte das Recht, lebenslang auf dem Grundstück zu wohnen und/oder weiteren Nutzen (etwa in Form von Landwirtschaft) daraus zu ziehen. Eine Grundstücksschenkung an nicht-verwandte Personen unterliegt der Schenkungssteuer, die der Erbschaftssteuer gleichkommt. Hierfür gelten fixe Sätze für die entsprechenden Freibeträge, die sich auch bei Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad staffeln. Eine Grunderwerbssteuer fällt nicht an. Weitere Steuern sind nicht zu zahlen.

Grundstücksübertragung: Berechnung der Notargebühr

Der Wert des Grundstücks bestimmt die Notargebühr für eine Grundstücksübertragung, die bei rund 1,5 % liegt (mit sehr geringen Abweichungen). Die Kosten ergeben sich aus dem Honorar des Notars nach der Gebührenordnung und den Kosten des Grundbuchamtes. Es gibt Kostenunterschiede zwischen bebauten oder nicht bebauten Grundstücken sowie Wohnungen. Die Beispielrechnung für einen Grundstückswert von 100.000 Euro sieht so aus:

  • Grundbuchamt (Umschreibung Eigentümer): 207 Euro
  • Kaufvertrag, notarielle Bestätigung: 414 Euro
  • Gebühren für die Abwicklung: 103,50 Euro
  • Vollzug: 103 Euro
  • Notaranderkonto: etwa 300 Euro
  • Mehrwertsteuer exklusive Grundbuchamtgebühr: 174,90 Euro

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.095,40 Euro.

Viele Zusatzaufgaben des Notars können die Gebühren etwas erhöhen. Hierbei könnte es sich um die Erforschung und das Bekunden von nötigen Sicherheiten handeln. Auch Lasten im Grundbuch sind manchmal zu löschen, des Weiteren gibt es Fälle, wo der Notar Wegerechte eintragen lässt. Noch komplizierter wird es bei vorliegendem oder geplantem Nießbrauchsrecht. Über zwei Prozent sollten die Notargebühren allerdings nicht steigen.

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