Notarkosten beim Immobilienkauf

Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf in Deutschland immer. Der Notar unterliegt bei seiner Kostenberechnung der Kostenordnung, die Kosten fallen bundesweit einheitlich aus. Sie setzen sich zusammen aus Notar- und Grundbuchamtskosten, als Nebenkosten sind sie in den Immobilienkauf einzukalkulieren. Von den gesamten Nebenkosten machen sie wiederum den vielleicht kleinsten Teil aus. Bei 250.000 Euro Wert und eingetragener Grundschuld von 200.000 Euro sind es vielleicht 3.500 Euro.


Rechtsvorschrift der notariellen Beglaubigung

In sehr vielen Staaten, wenngleich nicht überall, ist die notarielle Beurkundung eines Immobilien- und Grundstücksgeschäfts gesetzlich vorgeschrieben. Damit werden Verkäufer und Käufer geschützt. Diese Geschäfte sind recht komplex und lassen sich über einen Notar rechtssicher abwickeln. Laut Bundesnotarordnung ist der Notar unabhängig und Vollzieher eines öffentlichen Amtes. Er haftet für Fehler und ist zur strikten Neutralität verpflichtet. Beim Grundstücks- und Immobilienkauf sorgt er für den Vertragsentwurf und überwacht den Vertragsabschluss, holt von der Gemeinde die Vorkaufsverzichterklärung ein und beantragt beim Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung. Als amtliches Dokument bleibt das Grundbuch in Form des öffentlichen Registers beim Amtsgericht erhalten, dort ist es auch einsehbar. Der öffentliche Glauben an das Grundbuch manifestiert die damit verbundenen Rechte. In den drei Abteilungen sind Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen (Abteilung II) sowie Belastungen (Abteilung III) vermerkt.

Kosten für Notar und Grundbucheintrag

Die Kosten lassen sich anhand einer Beispielrechnung verdeutlichen, bei der ein Kaufpreis von 250.000 Euro angenommen wird. Der Erwerber bringt 50.000 Euro in bar auf, die eingetragene Grundschuld beträgt daher 200.000 Euro. Für den Eigentumsübergang wird ein Notaranderkonto eingerichtet.

  • 864 Euro Abwicklung Hauskauf
  • 2 x 357 Euro Beurkundung und Eintragung
  • 432 Euro Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel
  • 216 Euro Vollzugsgebühr Kauf
  • 662,50 Euro Gebühr Notaranderkonto
  • 2 x 89,25 Euro Gebühr Notarbestätigung und Vollzugsgebühr Eintragung
  • 432,82 Euro Mehrwertsteuer
  • 3.499,82 Euro Gesamtbetrag

Die Basis dieser Rechnung ist der Gesamtpreis von Immobilie und Grundstückswert.

Die benötigten Unterlagen

Im Notariat sind Unterlagen vorzulegen. Das kann mit dem Kaufvertragsentwurf beginnen, wenn diesen nicht der Notar erstellt, zudem sind der Grundbuchauszug, ein Liegenschaftskataster-Auszug, der Energieausweis sowie Objektzeichnungen vorzulegen. Der Verkäufer der Immobilie stellt diese Unterlagen dem Käufer zur Verfügung. Der Käufer muss sich um die Finanzierungsunterlagen von der Bank kümmern. Damit lassen sich eventuelle Kreditsicherheiten eintragen. Die Abteilungen II / III des Grundbuchauszuges sind für den Notar besonders interessant, denn hier sind Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechte enthalten. Sollte der Käufer Grundpfandrechte (in der Regel eine Hypothek) übernehmen, muss der Notar die Finanzierungsunterlagen des Verkäufers einsehen können. Wohn- und Nutzflächenangaben, die Gebäudeversicherungspolice, der letzte Grundsteuerbescheid sowie bei Erfordernis ein Erbbaurechtsvertrag oder Mietverträge zur Immobilie gehören ebenfalls zu den nötigen Unterlagen.

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