Notarkosten bei Schenkung

Eine Schenkung kann notariell beurkundet werden, wodurch Notarkosten entstehen würden. Regelmäßig werden sich die Schenkenden und möglicherweise auch die Beschenkten fragen, ob diese Beurkundung nötig ist. Darauf gibt es keine klare Antwort, der Einzelfall entscheidet. Es gibt Schenkungen, bei denen sogar anwaltliche Hilfe anzuraten ist.


Welche Notargebühren können bei der Schenkung entstehen?

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert. Wenn es sich um einen Schenkungsvertrag handelt, der die eigentliche Voraussetzung für eine notarielle Beurkundung ist, erhält der Notar die 2,0-fache Gebühr. Sollte die Schenkung eine Grundstücksübertragung sein, kämen die Notarkosten für den Eintrag ins Grundbuch dazu, welche die 1,0-fache Gebühr betragen. Ansonsten gelten für Schenkungen (in bar) beispielsweise folgende Gebühren:

25.000 Euro Geschäftswert: Notarkosten 230 Euro
50.000 Euro Geschäftswert: Notarkosten 330 Euro
250.000 Euro Geschäftswert: Notarkosten 1.070 Euro
500.000 Euro Geschäftswert: Notarkosten 1.870 Euro

Nebengebühren sind kaum zu erwarten, lediglich die Bürokosten wie Porto und Telefon fallen in geringem Umfang an. Auf alles Gebühren entsteht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Hintergrund einer Schenkung

Die Schenkung entspricht in ihrer steuerlichen Behandlung und den Rechtsgrundlagen der Erbschaft (§ 516 Abs. 1 BGB). Wenn die Schenkung zunächst versprochen wird, entsteht ein Rechtsgeschäft, denn an das Versprechen ist diese Person gebunden. Eine Schenkung kann mit einer Auflage verbunden sein. Diese Randbedingungen können notariell beurkundet werden, denn sich bedingen unter Umständen ein Formerfordernis (§ 518 BGB). Da das Finanzamt die Schenkung steuerlich der Erbschaft gleichstellt, ist auch unter diesem Gesichtspunkt die notarielle Beurkundung hilfreich. Es gibt steuerliche Freigrenzen für Verwandte, die zwischen Eltern und Kindern sehr hoch liegen, zwischen Geschwistern aber nicht – die Freigrenze beträgt zwischen ihnen nur 20.000 Euro. Zudem könnte der Beschenkte die Schenkung als Schuldentilgung oder Investition deklarieren, was steuerlich völlig anders behandelt wird.

Warum muss es einen Schenkungsvertrag geben?

Der Schenkungsvertrag ist nötig, weil mit der Schenkung eine Leistung versprochen wird. In diesem Moment entsteht ein zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen Schenkendem und Beschenktem. Unter Umständen verpflichtet dieses Geschäft sogar den Beschenkten zu einer Gegenleistung. Die notarielle Beurkundung ist für das Schenkungsversprechen erforderlich, das eine Willenserklärung des Schenkenden darstellt. Nach erfolgter Schenkung ist die Beurkundung nicht mehr erforderlich.

Schenkung: Notar oder Rechtsanwalt beauftragen?

Die Beurkundung nimmt der Notar vor, ein Anwalt wird oft zu Beratungszwecken konsultiert. Bei der Schenkung unter Verwandten (inkl. Grundstücksschenkung) kann der Anwalt die Familie inklusive ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gut kennen. Er wird Hinweise zu möglichen Rückforderungsansprüchen geben, vielleicht hilft er auch bei der steuerlichen Gestaltung der Schenkung. Ein Notar kann allerdings ähnliche Auskünfte geben. Den Anwalt nehmen Personen in Anspruch, die Probleme mit der Schenkung voraussehen und eine eingehende Beratung in Sachfragen benötigen.

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