Notarkosten bei Unternehmensnachfolge

Die Notargebühren bei einer Unternehmensnachfolge hängen von mehreren Faktoren ab und sind daher pauschal nicht zu benennen. Das Thema ist komplex und hat viele Verästelungen, es gibt nur wenige Basiswerte wie etwa das Stammkapital einer GmbH. Zu beachten ist, dass weder die Unternehmensauflösung noch die Unternehmensgründung mit der Unternehmensnachfolge zu vergleichen sind, da die Strukturen erhalten bleiben und der Übergang fließend erfolgt. Die Notarkosten orientieren sich daher an bestimmten Rahmenbedingungen und dem Aufwand des Notars.


Keine Preislisten für die Notargebühren der Unternehmensnachfolge

Während es für die Scheidung, die Erbschaft oder den Grundstückserwerb detaillierte Preislisten der Notare gibt, sucht man diese für eine Unternehmensnachfolge vergebens. Einen Anhaltspunkt liefert die Unternehmensgründung, bei der die Kosten für den Notar in Abhängigkeit vom Geschäftswert bestimmt werden. Hierbei ist ein Gesellschaftervertrag zu entwerfen, bei der Unternehmensnachfolge wäre er möglicherweise zu überarbeiten. Die Notarkosten könnten bei einer GmbH rund 450 Euro betragen, was für den einfachen Fall der Erbfolge angenommen wird. Es wäre nur der Inhaberübergang durch den Notar zu beglaubigen. Die Kosten könnten bei einem Stammkapital von 25.000 Euro für die GmbH mit Geschäftsführer-Bestellung 446,50 Euro, für die Einpersonengesellschaft 437,50 Euro betragen. Damit ist der einfachste Fall angenommen, bei dem nur der neue Inhaber zu registrieren und eventuell ein neuer Geschäftsführer zu bestellen ist. Die Praxis kann aber wesentlich komplexer ausfallen, weil sich die Umstände einer Unternehmensnachfolge voneinander unterscheiden. Diese kann aufgrund des Todes oder der Verrentung des Inhabers erfolgen, auch ein Verkauf des Unternehmens – vielfach nur in Teilen – ist möglich. Damit gestaltet sich der Fall kompliziert.

Aufgaben des Notars bei der Unternehmensnachfolge

Zu den Aufgaben des Notars gehören die Ummeldung mit Handelsregistereintrag, die Stammkapitalüberwachung, eventuell eine Abmeldung und Neuanmeldung des Unternehmens, ein Verkauf von Teilen und gegebenenfalls die Beglaubigung der Erbschaft oder Schenkung. Da einzelne Teilbereiche mit unterschiedlichen Gebühren behaftet sind, können die Kosten pauschal nicht benannt werden. Sie sind nur durch eine konkrete Beratung zu erfahren. Als Beispiel ließe sich vorstellen, dass ein Handwerksmeister kurz vor dem Renteneintritt das Unternehmen an eines seiner Kinder übergeben möchte und das auch fachlich gut funktionieren kann. Es ergeben sich mehrere Optionen:

  • Das Unternehmen kann als Erbteil an das leibliche Kind verschenkt werden.
  • Das Kind kann auch Geschäftsführer mit Gewinnbeteiligung werden, während der bisherige Inhaber in dieser Rolle verbleibt und sich nur aus dem aktiven Geschäft zurückzieht, aber am Gewinn beteiligt wird.
  • Auch eine formale Neugründung des Geschäfts ist möglich, weil Teile verkauft, vielleicht andere Teile zugekauft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist die Neubestellung nicht nur von Geschäftsführern, sondern auch von Gesellschaftern möglich.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Konstellationen (es sind noch weitere denkbar) sind die Notarkosten bei einer Unternehmensnachfolge so schwer zu benennen.

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